Rechtsfragen der Nutzung von KI-Tools in Unternehmen

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Künst­li­che Intel­li­genz (KI) spielt eine immer grö­ße­re Rol­le in moder­nen Unter­neh­men. Von der Auto­ma­ti­sie­rung ein­fa­cher Auf­ga­ben bis hin zur Unter­stüt­zung kom­ple­xer Ent­schei­dungs­pro­zes­se bie­ten KI-Tools wie ChatGPT, Copi­lot und DALL‑E zahl­rei­che Vor­tei­le. Doch mit der Nut­zung die­ser Tech­no­lo­gien gehen auch erheb­li­che recht­li­che Fra­gen ein­her, die Unter­neh­men beach­ten müs­sen, um recht­li­che Fall­stri­cke zu ver­mei­den. Fol­gen­der Text beleuch­tet die wich­tigs­ten recht­li­chen Aspek­te der Nut­zung von KI-Tools in Unter­neh­men.

Rechtliche Grundlagen und Datenherkunft

Die recht­li­chen Grund­la­gen bei der Nut­zung von KI-Tools sind ein wesent­li­cher Aspekt, den Unter­neh­men berück­sich­ti­gen müs­sen. Die Her­kunft der Daten spielt dabei eine zen­tra­le Rol­le. Daten, die zur „Füt­te­rung“ von KI-Model­len ver­wen­det wer­den, müs­sen recht­mä­ßig erwor­ben und genutzt wer­den. Hier­bei sind ins­be­son­de­re Lizenz­fra­gen und die Ein­hal­tung von Daten­schutz­ge­set­zen ent­schei­dend. Bei­spiels­wei­se müs­sen Unter­neh­men sicher­stel­len, dass die Daten­quel­len, die sie für ihre KI-Model­le ver­wen­den, den gesetz­li­chen Bestim­mun­gen ent­spre­chen.

Wich­ti­ge recht­li­che Grund­la­gen umfas­sen dabei sowohl natio­na­le als auch euro­päi­sche Geset­ze wie die DSGVO (Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung). Dies bedeu­tet, dass Unter­neh­men die Ein­wil­li­gung der betrof­fe­nen Per­so­nen ein­ho­len müs­sen, bevor sie deren Daten für KI-Anwen­dun­gen nut­zen. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen und Check­lis­ten zu die­sen The­men fin­den Sie auf der Web­sei­te der H‑DA: „Rechts­fra­gen von ChatGPT, Copi­lot und ande­ren KIs – FAQ und Check­lis­ten”.

Datenschutz und Compliance

Ein wei­te­rer zen­tra­ler Aspekt bei der Nut­zung von KI-Tools in Unter­neh­men ist der Daten­schutz. Unter­neh­men müs­sen sicher­stel­len, dass die Daten, die von KI-Tools ver­ar­bei­tet wer­den, gemäß den gel­ten­den Daten­schutz­vor­schrif­ten behan­delt wer­den. Dies umfasst bei­spiels­wei­se die pseud­ony­me oder anony­me Spei­che­rung und Ver­ar­bei­tung von per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten, um die Pri­vat­sphä­re der betrof­fe­nen Per­so­nen zu schüt­zen.

Com­pli­ance-Anfor­de­run­gen betref­fen nicht nur den Daten­schutz, son­dern auch die regel­mä­ßi­ge Über­prü­fung und Anpas­sung der Unter­neh­mens­pro­zes­se, um sicher­zu­stel­len, dass alle gesetz­li­chen Bestim­mun­gen ein­ge­hal­ten wer­den. Unter­neh­men müs­sen sich der poten­zi­el­len recht­li­chen Fall­stri­cke bewusst sein, wie z.B. das Risi­ko der unbe­fug­ten Daten­ver­ar­bei­tung oder der unzu­rei­chen­den Daten­si­cher­heit. Wei­te­re Details und Bei­spie­le fin­den sich im Arti­kel „Künst­li­che Intel­li­genz (KI) im Unter­neh­men – Recht­li­che Fall­stri­cke beim Ein­satz von ChatGPT, DALL‑E und ande­ren KI-Basis­mo­del­len” auf Schind­helm.

Einsatzmöglichkeiten und rechtliche Herausforderungen

Künst­li­che Intel­li­genz (KI) bie­tet eine Viel­zahl von poten­zi­el­len Ein­satz­mög­lich­kei­ten in Unter­neh­men. Von der Auto­ma­ti­sie­rung admi­nis­tra­ti­ver Auf­ga­ben bis hin zur Ana­ly­se gro­ßer Daten­men­gen kön­nen KI-Tools die Effi­zi­enz und Pro­duk­ti­vi­tät erheb­lich stei­gern. Bei­spiels­wei­se kön­nen Tools wie ChatGPT im Kun­den­ser­vice ein­ge­setzt wer­den, um Anfra­gen schnell und prä­zi­se zu beant­wor­ten, wäh­rend Copi­lot von Micro­soft Ent­wick­lern bei der Code-Erstel­lung assis­tiert. Doch jede die­ser Anwen­dungs­mög­lich­kei­ten bringt auch recht­li­che Her­aus­for­de­run­gen mit sich.

Einer der wich­tigs­ten Aspek­te ist die Daten­her­kunft. Unter­neh­men müs­sen sicher­stel­len, dass die Daten, die für das Trai­ning und den Ein­satz von KI-Tools ver­wen­det wer­den, recht­mä­ßig erwor­ben und ver­ar­bei­tet wur­den. Dies erfor­dert eine gründ­li­che Prü­fung der Daten­quel­len und die Ein­hal­tung der gel­ten­den Daten­schutz­ge­set­ze. Die­se Quel­le beleuch­tet die viel­fäl­ti­gen Ein­satz­mög­lich­kei­ten von KI und wirft einen pra­xis­na­hen Blick auf die damit ver­bun­de­nen recht­li­chen Anfor­de­run­gen.

Ein wei­te­res erheb­li­ches recht­li­ches Pro­blem stellt die Haf­tungs­fra­ge dar. Bei Fehl­ent­schei­dun­gen oder Fehl­funk­tio­nen von KI-Tools muss geklärt wer­den, wer ver­ant­wort­lich gemacht wer­den kann – der Ent­wick­ler des Tools, das Unter­neh­men, das es ein­setzt, oder der Anbie­ter der Daten? Unter­neh­men soll­ten des­halb Ver­trä­ge und Nut­zungs­be­din­gun­gen sorg­fäl­tig prü­fen und recht­li­chen Bei­stand in Anspruch neh­men, um poten­zi­el­le Haf­tungs­ri­si­ken zu mini­mie­ren.

Unterschiede und spezifische rechtliche Aspekte verschiedener KI-Tools

Die ver­schie­de­nen KI-Tools wie ChatGPT, Copi­lot und DALL‑E unter­schei­den sich nicht nur in ihren Funk­tio­na­li­tä­ten, son­dern auch in ihren recht­li­chen Impli­ka­tio­nen. ChatGPT bei­spiels­wei­se ist ein text­ba­sier­ter AI-Gene­ra­tor, der auf umfang­rei­chen Text­da­ten trai­niert wur­de, wäh­rend DALL‑E Bil­der gene­rie­ren kann. Copi­lot hin­ge­gen unter­stützt Ent­wick­ler direkt beim Pro­gram­mie­ren, indem es Code­vor­schlä­ge basie­rend auf dem Kon­text macht.

Jedes die­ser Tools bringt spe­zi­fi­sche recht­li­che Her­aus­for­de­run­gen mit sich. Bei ChatGPT und ähn­li­chen Tools bestehen beson­de­re Her­aus­for­de­run­gen im Bereich des Urhe­ber­rechts und der Daten­schutz­richt­li­ni­en. Hier­zu zählt die Fra­ge, ob die gene­rier­ten Inhal­te dem Urhe­ber­recht unter­lie­gen oder wie per­sön­li­che Daten, die in den Ant­wor­ten ent­hal­ten sein könn­ten, geschützt wer­den. Ein detail­lier­ter Ver­gleich der recht­li­chen Unter­schie­de fin­det sich in die­sem Arti­kel.

Für Unter­neh­men ist es ent­schei­dend, die spe­zi­fi­schen recht­li­chen Anfor­de­run­gen jedes Tools zu ken­nen und die­se in ihren Com­pli­ance-Stra­te­gien zu berück­sich­ti­gen. Dies kann bedeu­ten, dass zusätz­li­che Maß­nah­men getrof­fen wer­den müs­sen, um sicher­zu­stel­len, dass die Nut­zung der KI-Tools nicht gegen gel­ten­de Geset­ze ver­stößt.

Technische Fähigkeiten und ethische Bedenken

KI-Tools wie SORA, die für die Ana­ly­se von Video- und Bild­ma­te­ri­al ein­ge­setzt wer­den, bie­ten beein­dru­cken­de tech­ni­sche Fähig­kei­ten, wer­fen jedoch auch ver­schie­de­ne ethi­sche und recht­li­che Fra­gen auf. SORA kann bei­spiels­wei­se zur Über­wa­chung und Ana­ly­se von Video­in­hal­ten in Echt­zeit ver­wen­det wer­den, was ins­be­son­de­re in sicher­heits­re­le­van­ten Berei­chen nütz­lich sein kann.

Den­noch gibt es erheb­li­che ethi­sche Beden­ken hin­sicht­lich der Nut­zung sol­cher Tech­no­lo­gien. Die­se umfas­sen Fra­gen des Daten­schut­zes und der Pri­vat­sphä­re. Ins­be­son­de­re wenn es um die Über­wa­chung von Per­so­nen geht, müs­sen Unter­neh­men sicher­stel­len, dass sol­che Maß­nah­men im Ein­klang mit den Daten­schutz­ge­set­zen ste­hen und dass die Rech­te der betrof­fe­nen Per­so­nen gewahrt blei­ben. Ein Blick auf die tech­ni­schen Fähig­kei­ten und Gren­zen von SORA sowie die ethisch-recht­li­chen Über­le­gun­gen fin­den Sie hier.

Unter­neh­men soll­ten sich der ethi­schen Ver­ant­wor­tung bewusst sein, die sie tra­gen, wenn sie sol­che Tech­no­lo­gien ein­set­zen. Dies bedeu­tet auch, dass sie trans­pa­ren­te Richt­li­ni­en und Ver­fah­ren imple­men­tie­ren soll­ten, um den recht­li­chen und ethi­schen Anfor­de­run­gen gerecht zu wer­den.

Fazit und Handlungsempfehlungen

Die Nut­zung von KI-Tools in Unter­neh­men bie­tet zahl­rei­che Vor­tei­le, birgt jedoch auch diver­se recht­li­che Her­aus­for­de­run­gen. Um die­se zu meis­tern, soll­ten Unter­neh­men meh­re­re Maß­nah­men ergrei­fen. Zunächst ist eine gründ­li­che Due-Dili­gence-Prü­fung der Daten­quel­len und der recht­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen unab­ding­bar. Unter­neh­men soll­ten sicher­stel­len, dass alle ver­wen­de­ten Daten recht­mä­ßig erwor­ben und ver­ar­bei­tet wer­den.

Des Wei­te­ren soll­ten Unter­neh­men Ver­trau­lich­keits- und Nut­zungs­ver­ein­ba­run­gen sorg­fäl­tig prü­fen und gege­be­nen­falls anpas­sen, um Haf­tungs­ri­si­ken zu mini­mie­ren. Der Ein­satz von KI-Tools soll­te immer unter Berück­sich­ti­gung der gel­ten­den Daten­schutz- und Sicher­heits­richt­li­ni­en erfol­gen, und es soll­te ein kon­ti­nu­ier­li­cher Dia­log mit den Daten­schutz­be­hör­den auf­recht­erhal­ten wer­den.

Abschlie­ßend ist es wich­tig, eine umfas­sen­de Schu­lung der Mit­ar­bei­ter durch­zu­füh­ren, um sie für die recht­li­chen und ethi­schen Aspek­te der Nut­zung von KI-Tools zu sen­si­bi­li­sie­ren. Nur so kann gewähr­leis­tet wer­den, dass die Vor­tei­le der KI opti­mal genutzt wer­den, ohne gegen recht­li­che Vor­schrif­ten zu ver­sto­ßen. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen und Check­lis­ten fin­den Sie auf fbgw.h‑da.de und de.schindhelm.com.


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